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WRP 2020, 362
OLG Frankfurt a. M. 
Verfahrensrecht/Markenrecht: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im Verfügungsverfahren durch Untätigkeit bei Erstbegehungsgefahr (Urteil vom 05.12.2019, 6 U 151/19)

Die Dringlichkeitsvermutung ist widerlegt, wenn der Antragsteller auf eine Berühmung des Verletzers hin, sich in der beanstandeten Weise zu verhalten, längere Zeit untätig geblieben ist. Verhält sich der Verletzer später tatsächlich in dieser Weise, lebt die Dringlichkeit nur dann wieder auf, wenn damit ein „Qualitätssprung“ im Vergleich mit der Situation nach der Berühmung verbunden ist (im Streitfall verneint).…

OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 362-363 (Urteil vom 05.12.2019, 6 U 151/19)

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