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WRP 2022, 240
OLG Rostock 
Wettbewerbsrecht: Dringlichkeitsvermutung und Selbstwiderlegung bei Kenntnis eines Wissensvertreters (Sonstiges vom 08.11.2021, 2 U 25/21)

Zur Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 1 UWG und ihrer Widerlegung; Selbstwiderlegung durch längeres Zuwarten bis zur Stellung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (hier vor dem Hintergrund der Umstände des Einzelfalls bei einer Zeitspanne von knapp zwei Monaten bejaht).

OLG Rostock, WRP 2022, 240-241 (Sonstiges vom 08.11.2021, 2 U 25/21)

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