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WRP 2020, 99
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Unlautere Androhung einer Anschlusssperre durch Mobilfunkanbieter (Urteil vom 24.10.2019, 6 U 147/18)

Droht ein Mobilfunkunternehmen seinem Kunden an, für den Fall der Nichterfüllung einer umstrittenen Gebührenforderung dessen Anschluss zu sperren, liegt darin eine unlautere aggressive geschäftliche Handlung (§ 4a UWG), soweit die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 45k Abs. 2 TKG) für eine solche Sperre nicht erfüllt sind (im Streitfall bejaht).

OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 99-101 (Urteil vom 24.10.2019, 6 U 147/18)

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