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WRP 2022, 234
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Bedeutung von § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG für die Streitwertfestsetzung (Beschluss vom 15.11.2021, 6 W 90/21)

Mit § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG hat der Gesetzgeber ein Indiz geschaffen, das für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von lauterkeitsrechtlichen Ansprüchen spricht. Die Norm macht indes keine Vorgaben für die Bemessung des Streitwertes in derartigen Fällen.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2022, 234-235 (Beschluss vom 15.11.2021, 6 W 90/21)

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