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WRP 2018, 1089
BGH 
Zivilrecht: Vererbbarkeit eines Benutzerkontos eines sozialen Netzwerks (Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17)

Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen.

BGH, WRP 2018, 1089-1099 (Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17)

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