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WRP 2022, 1396
OLG Celle 
Zivilrecht/Zwangsvollstreckungsrecht: Pflicht des Unterlassungsschuldners zur Löschung von Verlinkungen (Beschluss vom 19.08.2022, 5 W 25/22)

Eine schuldhafte Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung gemäß § 890 Abs. 1 ZPO kann auch dadurch verwirklicht sein, dass der Unterlassungsschuldner zwar den ursprünglichen Beitrag löscht, nicht aber eine von ihm vorgenommene Verlinkung auf diesen Beitrag entfernt, wenn sich diesem Link der Kern der zu unterlassenden Äußerung ebenfalls entnehmen lässt.

OLG Celle, WRP 2022, 1396-1397 (Beschluss vom 19.08.2022, 5 W 25/22)

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