Notwendigkeit eines Abänderungsbeschlusses nach vorheriger Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (Beschluss vom 28.07.2023, 12 MS 89/22)
Ist verwaltungsgerichtlich aus formellen und materiellen Gründen die aufschiebende Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wiederhergestellt worden und macht die Genehmigungsbehörde geltend, die aufgezeigten Mängel der Genehmigung im laufenden Widerspruchsverfahren u. a. durch die Änderung der Genehmigung behoben zu haben, so kann die Genehmigung auch in der geänderten Fassung nur dann wieder vollzogen werden, …
OVG Lüneburg, ZNER 2023, 415-418 (Beschluss vom 28.07.2023, 12 MS 89/22)
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