Optisch bedrängende Wirkung einer WEA nach neuem Recht (§ 249 Abs. 10 BauGB) (Beschluss vom 09.06.2023, 8 B 230/23.AK)
Wird der in § 249 Abs. 10 BauGB vorgesehene Abstand zwischen einer Windenergieanlage und einer zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken eingehalten, kommt eine optisch bedrängende Wirkung der Windenergieanlage nur ausnahmsweise in Betracht, wenn andernfalls die Schwelle der Zumutbarkeit aufgrund besonderer Umstände überschritten würde. Dies setzt einen atypischen, vom Gesetzgeber so nicht vorhergesehenen Sonderfall voraus.…
OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2023, 353-356 (Beschluss vom 09.06.2023, 8 B 230/23.AK)
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