Nach dem BFH-Urteil vom 8.6.2011 sind Teilwertabschreibungen auf festverzinsliche Wertpapiere, die nicht in der Bonität des Emittenten begründet sind, unzulässig. Das Urteil ist für Kreditinstitute von erheblicher praktischer Relevanz und hat potentielle Auswirkungen auf die aktuelle Frage, wie die “freiwillige” Teilnahme an der Umschuldung von notleidenden Staatsanleihen steuerlich zweckmäßig zu gestalten ist. …