APAK: Fortsetzung der Zusammenarbeit mit US-Prüferaufsicht – Gesetzesänderung erleichtert gemeinsame Inspektionen
Am 19.7.2013 ist eine Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Kraft getreten, die es der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) zukünftig ermöglicht, bei Anfragen ausländischer Prüferaufsichten zur Zusammenarbeit nicht nur Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen in ihre Inspektionen einzubeziehen, sondern auch andere Prüfungen wie die wesentlicher Tochtergesellschaften von im Ausland börsennotierten Unternehmen oder von unselbständigen Konzernteilen. …
BB 2013, 1833-1834
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