Abberufener Geschäftsführer – allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG (Urteil vom 28.02.2025, 14 SLa 578/24)
Die Anwendung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die organschaftliche Stellung des Arbeitnehmers nicht mehr bestanden hat, sich der Arbeitgeber in dem Arbeitsvertrag, der als einzige Vertragsgrundlage der Bestellung des Arbeitnehmers als Geschäftsführer zugrunde gelegen hat, eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers vorbehalten hat und zwischen Entfall der organschaftlichen Stellung und der Kündigung mehrere Wochen vergangen sind, …
LAG Hessen, BB 2025, 1784-1792 (Urteil vom 28.02.2025, 14 SLa 578/24)
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