Anrechnungshöchstbetragsrechnung nach § 34c Abs. 1 S. 2 EStG 2002 im Anschluss an das EuGH-Urteil “Beker und Beker” – Vereinbarkeit der sog. “per country limitation” mit Unionsrecht und Verfassungsrecht – Anwendungsbereich von Art. 64 Abs. 1 AEUV (Urteil vom 18.12.2013, I R 71/10)
Die Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags nach Maßgabe von § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG 2002 verstößt im Hinblick auf das unionsrechtliche Gebot, das subjektive Nettoprinzip vorrangig im Wohnsitzstaat zu verwirklichen, gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs. Der Höchstbetrag ist deswegen “geltungserhaltend” in der Weise zu errechnen, dass der Betrag der Steuer, die auf das in Deutschland zu versteuernde Einkommen – einschließlich der ausländischen Einkünfte – zu entrichten ist, …
BFH, BB 2014, 1187-1192 (Urteil vom 18.12.2013, I R 71/10)
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