Arbeitnehmerbeteiligung beim Rechtsformwechsel von der GmbH & Co. KG in die SE & Co. KG
          Die Umwandlung einer GmbH & Co. KG in die Rechtsform der SE & Co. KG kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Bei der Auswahl der passenden Umwandlungsstruktur ist mitentscheidend, ob bei der Umwandlung das Verfahren über die Beteiligung der Arbeitnehmer nach dem SEBG durchzuführen ist. Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die beteiligten Gesellschaften und betroffenen Tochtergesellschaften weniger Arbeitnehmer beschäftigen als zur Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums mindestens erforderlich sind. …
  
          Frese, BB 2018, 2612-2616
         
     
        
      
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