Auslegung eines “unwiderruflichen Bezugsrecht mit Vorbehalt” in einem Rentenversicherungsvertrag (Urteil vom 22.01.2014, IV ZR 201/13)
Ob ein Arbeitnehmer durch ein “unwiderrufliches Bezugsrecht mit Vorbehalt” in einem Rentenversicherungsvertrag bei insolvenzbedingter Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Aussonderung der Rechte aus dem Rentenversicherungsvertrag auch dann berechtigt ist, wenn dieser noch keine unverfallbare Anwartschaft erworben hat, ist durch Auslegung des Versicherungsvertrages unter Berücksichtigung der äußeren Umstände des Vertragsschlusses festzustellen.…
BGH, BB 2014, 1151-1152 (Urteil vom 22.01.2014, IV ZR 201/13)
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