Auswirkungen der Rente ab 63 auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse – Rechtliche Grundlagen, praktischer Umgang
Der Bundestag hat am 23.5.2014 das “Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)” verabschiedet. Es soll voraussichtlich am 1.7.2014 in Kraft treten. Ein wesentliches Element ist die Rente ab 63: Beschäftigte, die eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben, sollen gemäß § 236b SGB VI vorübergehend einen Anspruch auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte schon ab dem 63 Lebensjahr erhalten. …
Koch, BB 2014, 1589-1594
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