BAG: Bezugnahme auf Tarifvertrag – ergänzende Vertragsauslegung
Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, nach der “auf das Arbeitsverhältnis” u. a. der “Abschnitt IV – Arbeitszeit”, “Abschnitt VI – Eingruppierung mit Ausnahme des § 25”, “Abschnitt VII – Vergütung” des Bundes-Angestelltentarifvertrags in der für Bund und Länder jeweils geltenden Fassung und der “Vergütungstarifvertrag zum BAT” anzuwenden sind, kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die tariflichen Eingruppierungs- und Vergütungsbestimmungen der Nachfolgetarifverträge des öffentlichen Dienstes erfassen (hier: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder).…
BB 2013, 2484
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