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BB 2020, 1779
 
BAG: Auskunftsanspruch des Arbeitgebers im Rahmen von Annahmeverzug auf anderweitigen Erwerb

Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer, der Vergütung wegen Annahmeverzugs fordert, einen Auskunftsanspruch über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge. Grundlage des Auskunftsbegehrens ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nach § 242 BGB.

BB 2020, 1779

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