BAG: Betriebsratswahl – Verlangen von Briefwahlunterlagen – Behandlung der Briefwahlstimmen durch den Wahlvorstand – Falten der Stimmzettel
Die Pflicht des Wahlvorstands, den Wahlberechtigten, die im Zeitpunkt der Betriebsratswahl wegen Abwesenheit vom Betrieb an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, auf deren1396 Verlangen die Briefwahlunterlagen auszuhändigen oder zu übersenden, setzt regelmäßig keine nähere Begründung der Verlangen voraus. Eine Überprüfung der Verhinderung eines Wahlberechtigten wegen Betriebsabwesenheit durch den Wahlvorstand findet nur statt, …
BB 2025, 1395-1396
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