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BB 2025, 2419
 
BAG: Bezugnahme auf einen Tarifvertrag – abweichende Vertragsregelungen – Inhaltskontrolle – Rückzahlung einer Sonderzahlung

Sind arbeitsvertraglich neben der Inbezugnahme eines Tarifvertrags Klauseln ausformuliert, die nicht nur deklaratorisch den Tariftext wiedergeben, haben diese – fehlt es an einer Kollisionsregel – nach allgemeinen Auslegungsregeln Vorrang vor den in Bezug genommenen Tarifbestimmungen. Die Wirkung der Bezugnahme ist dann auf den verbleibenden Teil des Tarifvertrags beschränkt (Rn. 21 f.).

BB 2025, 2419

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