BAG: (Freigestelltes) Betriebsratsmitglied – (Mindest-)Entgeltschutz – Zeitpunkt für die Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer
Die für Betriebsratsmitglieder geltende (Mindest-)Entgeltgarantie des § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG knüpft grundsätzlich an die bei Amtsübernahme im Betrieb ausgeübte konkrete berufliche Tätigkeit an. Nach ihr bestimmt sich der Kreis vergleichbarer Arbeitnehmer, an deren betriebsüblicher Entgeltentwicklung das Betriebsratsmitglied teilnimmt. Für die Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer ist auf den Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts abzustellen, …
BB 2025, 1971
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