BAG: Nachkündigung in der Insolvenz der Air Berlin – Betriebsteilübergang – Zuordnung der Arbeitnehmer – Folgen der fehlerhaften Altersangabe in der Massenentlassungsanzeige
Bei einem Betriebsteilübergang gehen die Arbeitsverhältnisse derjenigen Arbeitnehmer von selbst auf den Erwerber über, die dem Betriebsteil zugeordnet sind. Die Zuordnung ist dabei nicht nach den Grundsätzen der sozialen Auswahl unter allen betriebsangehörigen Arbeitnehmern vorzunehmen. Ebenso wenig kann sie rückblickend nach dem Betriebsübergang durch eine “nachträgliche” Sozialauswahl erfolgen (Rn.…
BB 2023, 1715
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