BAG: Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens – Nutzungsausfallentschädigung – AGB-Kontrolle – Ausübungskontrolle – Ersatzleistungsbestimmung
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der ein Arbeitnehmer ein auch privat nutzbares Dienstfahrzeug im Fall der berechtigten Freistellung während der Kündigungsfrist entschädigungslos1140 an den Arbeitgeber zurückgeben muss, ist wirksam. Die Regelung genügt den formellen Anforderungen von § 308 Nr. 4 BGB (Rn. 16 ff.). Nach dem dort vorgesehenen Transparenzgebot muss eine solche Klausel klar und verständlich gefasst sein und zumindest die Richtung angeben, …
BB 2025, 1139-1140
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