BB-Kommentar zu BGH, Urteil vom 03.08.2021, II ZR 123/20
          Im Fall des BGH war der Beklagte als Kommanditist an einem Dachfonds in der Rechtsform einer UG & Co. KG beteiligt, der seinerseits Kommanditist von drei Schiffsfonds in der Rechtsform der KG war. Über deren Vermögen ist im Jahr 2016 jeweils das Insolvenzverfahren eröffnet worden; Insolvenzverwalter ist in allen Verfahren der Kläger. Infolge von nicht durch Gewinne gedeckten Ausschüttungen war die Kommanditistenhaftung des Dachfonds gegenüber den Gläubigern der Schiffsfonds-KGs jeweils in Höhe von rund 1 Mio. …
  
          Stöber, BB 2021, 2260
         
     
        
      
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