BB-Kommentar zu BAG, Urteil vom 23.01.2014, 8 AZR 118/13
Arbeitgeber bedienen sich bei Stellenausschreibungen oftmals der Hilfe von Personalagenturen. Schreiben diese Stellenanzeigen AGG-widrig aus, stellt sich die Frage, ob ein abgelehnter und damit diskriminierter Bewerber seine Entschädigungsansprüche auch gegenüber der Personalagentur geltend machen oder sich nur direkt an den potentiellen Arbeitgeber wenden kann. Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner aktuellen Entscheidung eine formale Betrachtung zugrunde gelegt: Anspruchsgegner für Entschädigungsansprüche sei nach dem Gesetzeswortlaut des § 15 AGG allein der (potentielle) Arbeitgeber. …
Fuhlrott, BB 2014, 1536
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