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BB 2019, 2034
Münch 
BB-Kommentar zu BFH, Urteil vom 09.04.2019, X R 23/16

Bei Umwandlungen kann es durch Konfusion zum Erlöschen von Forderungen und Verbindlichkeiten kommen. Dies führt nach § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG zu einem sog. Übernahmefolgegewinn, wenn die Forderungen steuerbilanziell niedriger bewertetet sind als die Verbindlichkeiten. Der Grund für eine solche inkongruente Bewertung kann beispielsweise in einer vorangegangenen Teilwertabschreibung liegen.

Münch, BB 2019, 2034

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