BB-Kommentar zu BFH, Urteil vom 14.02.2023, IX R 3/22
          Bitcoin wurde 2009 als elektronisches Zahlungsmittel eingeführt. Die Besonderheit besteht darin, dass das Zahlungssystem ohne Banken auskommt, weil die Zahlungen auf einem dezentralen, durch asymmetrische Kryptographie abgesicherten Rechnernetzwerk abgebildet werden. Jeder, der die entsprechende Zugangssoftware (wallet) verwendet, kann unter seiner Adresse (vereinfacht: der öffentliche Schlüssel) Zahlungen im Rechnernetzwerk empfangen oder mittels eines privaten Schlüssels Zahlungen in der Kryptowährung auslösen. …
Brinkmann, BB 2023, 1138
         
     
        
      
        Sehr geehrter Leser,
        
        Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
        um das Dokument der Zeitschrift 
        Betriebs-Berater 
        zu lesen.
 
        zum Login
      
      
        Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie 
        auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
        dann können Sie die
        Zeitschrift sofort freischalten.
      
      
        Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Betriebs-Berater,
        um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
        Abonnement abschließen.