BB-Kommentar zu FG Köln, Urteil vom 21.06.2023, 2 K 158/20
          Der Kläger begehrte den sofortigen Betriebsausgabenabzug der in Bezug auf das Instandhaltungsrückstellungsguthaben von ihm zunächst aktivierten Vermögensposition, weil sie keine eigene Verkehrsfähigkeit mehr habe. Hintergrund ist das zu § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ergangene BFH-Urteil vom 16.9.2020 – II R 49/17 (BStBl. II 2021, 339, BB 2021, 798 m. BB-Komm. Dachauer), wonach beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern sei (zum Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren zuvor bereits BFH, …
  
          Behrens, BB 2023, 2610
         
     
        
      
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