BB-Kommentar zu FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.07.2024, 2 K 14/23
Die Bildung, Übertragung und Auflösung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG erfolgt bei Mitunternehmerschaften gesellschafterbezogen. Die Mitunternehmer können vom Wahlrecht der Regelung in ihren steuerlichen Ergänzungsbilanzen unterschiedlichen Gebrauch machen. Ein Mitunternehmer kann seinen Anteil an der Rücklage auch auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts in seinem Einzel- oder Sonderbetriebsvermögen oder auf seinen ideellen Anteil an Wirtschaftsgütern einer anderen Mitunternehmerschaft übertragen. …
Fischer, BB 2025, 1074
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