BB-Kommentar zu BFH, Urteil vom 13.06.2018, I R 94/15
          Bestehen zwischen Schwestergesellschaften Leistungsbeziehungen, die einem Fremdvergleich nicht standhalten, erfolgt außerbilanziell eine steuerliche Ergebniskorrektur nach den Grundsätzen der verdeckten Gewinnausschüttung, bzw. der verdeckten Einlage. Nach dem grundlegenden Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.10.1987 (GrS 2/86, BStBl. II 1988, 348) erfolgt die Korrektur bei Schwestergesellschaften nach Maßgabe der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen (und nicht entsprechend der Leistungsbeziehung) in der Weise, …
  
          Bünning, BB 2018, 2609
         
     
        
      
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