BB-Kommentar zu BFH, Urteil vom 19.03.2025, X R 5/22
Beim Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft handelt es sich nach der Rechtsprechung des BFH (25.11.2014 – I R 78/12, BFH/NV 2015, 523), abweichend vom Handelsrecht, steuerlich um einen tauschähnlichen, entgeltlichen Rechtsträgerwechsel. Das Umwandlungssteuerrecht geht nach herrschender Ansicht davon aus, dass die Wirtschaftsgüter der steuerlich transparenten Personengesellschaft von den Gesellschaftern auf die im Rahmen des Formwechsels neu entstehende Kapitalgesellschaft übertragen werden. …
Bünning, BB 2025, 2226
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