BB-Kommentar zu BFH, Urteil vom 29.10.2019, IX R 38/17
          Nach der Rechtsprechung ist die Auflösung der in der Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Anschaffungskosten nicht von der Handhabung in der Gesamthandsbilanz abhängig (BFH, 20.11.2014 – IV R 1/11, BStBl. II 2017, 34, BB 2015, 559 m. BB-Komm. Eckl). Umstritten ist, welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben. Einerseits wird die Auffassung vertreten, dass die so ermittelte AfA nur auf den in der Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Mehrbetrag anzuwenden sei und im Übrigen die AfA aus der Gesamthandsbilanz fortgeführt werde (Desens/Blischke, …
  
          Münch, BB 2020, 1456
         
     
        
      
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