BFH: § 8a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V. m. S. 2 KStG 1999 a. F. verstößt gegen Art. 24 Abs. 4 DBA-USA 1989 – Auslegung eines DBA
Gewährt eine nicht zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigte (ausländische) Kapitalgesellschaft ihrer unbeschränkt steuerpflichtigen (inländischen) Schwester-Kapitalgesellschaft ein Darlehen, werden die dafür gezahlten Zinsen nur dann nach § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V. m. Satz 2 KStG 1999 a. F. in verdeckte Gewinnausschüttungen umqualifiziert, wenn auch die (gemeinsame) Muttergesellschaft nicht zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigt ist (Klarstellung des Senatsurteils vom 8.…
BB 2014, 917
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