BFH: Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; sog. “Surrogationsbetrachtung” und Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung
Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung der Immobilie grundsätzlich weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.…
BB 2014, 1237
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