BFH: Aufgehobene Entscheidung I B 28/23 – kein Verstoß gegen richterliche Hinweispflicht (Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.)
NV: Weist das Finanzgericht (FG) zeitnah nach dem Ergehen eines einschlägigen Beschlusses des Bundesfinanzhofs auf diesen hin, kommt es seiner Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) hinreichend nach, wenn sich jedenfalls aus dem Hinweis des FG eindeutig ergibt, dass es bezogen auf die Klageerhebung von einem Formfehler ausgegangen ist und zum Zeitpunkt der Erteilung des Hinweises als “Ausweg” nur noch die Möglichkeit eines Wiedereinsetzungsantrags gesehen hat.…
BB 2025, 2006
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