BFH: Cum-ex-Geschäfte: Kein wirtschaftliches Eigentum des Anteilserwerbers
Der BFH hat über die vieldiskutierte Rechtsfrage der “Cum-ex-Geschäfte” entschieden, einem Handel von Aktien mit (“cum”) und ohne (“ex”) Dividendenberechtigung rund um einen Dividendenstichtag, der bei bestimmter Gestaltung die Gefahr einer doppelten/mehrfachen Anrechnung von (einmal erhobener) Kapitalertragsteuer in sich trägt (Rechtslage vor 2012). Konkret ging es um einen Erwerb von Aktien eines börsennotierten inländischen Unternehmens “cum” Dividendenanspruch von einem ausländischen Broker im außerbörslichen Handel (sog. …
BB 2014, 1109
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