BFH: Verpachtung einer Apotheke im Ganzen – Zwangsbetriebsaufgabe und Erklärung der Betriebsaufgabe
Die Erklärung der Aufgabe eines im Ganzen verpachteten Betriebs muss wegen ihrer erheblichen Bedeutung klar und eindeutig sein, d. h. sie muss unmissverständlich erkennen lassen, dass sich der Steuerpflichtige für eine Betriebsaufgabe entschieden hat. Als Willenserklärung ist aber auch die Erklärung der Betriebsaufgabe auslegungsfähig i. S. des § 133 BGB. Eine ausdrückliche Aufgabeerklärung liegt deshalb nicht ausschließlich bei Verwendung der Formulierung “Aufgabe des Betriebes . …
BB 2014, 1429
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