BGH: Zum Markenschutz des Goldtons des “Lindt-Goldhasen” 
          Der BGH hat mit Urteil vom 29.7.2021 – I ZR 139/20 – entschieden, dass der Goldton des “Lindt-Goldhasen” Markenschutz genießt. Die Klägerinnen haben nachgewiesen, dass der Goldton des “Lindt-Goldhasen” innerhalb der beteiligten Verkehrskreise i. S. von § 4 Nr. 2 MarkenG als Marke Verkehrsgeltung für Schokoladenhasen erlangt hat. Nach der vorgelegten Verkehrsbefragung beträgt der Zuordnungsgrad des für die Folie des “Lindt-Goldhasen” verwendeten goldenen Farbtons im Zusammenhang mit Schokoladenhasen zum Unternehmen der Klägerinnen 70 % und übersteigt damit die erforderliche Schwelle von 50 % deutlich. …
  
          BB 2021, 1857
         
     
        
      
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