BGH: Angemessenheit einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung (hier: Vereinbarung eines Zeithonorars für zivilrechtliche Streitigkeiten, das gesetzliche Gebühren um ein Fünffaches übersteigt)
a) Die Vergütungsvereinbarung bestimmt, auf welche Tätigkeiten und welche Angelegenheiten die Prüfung der unangemessenen Höhe der Vergütung zu beziehen ist. Danach richtet sich, ob von einer einheitlichen Vergütungsvereinbarung erfasste anwaltliche Tätigkeiten, die jeweils den Gegenstand eines selbständigen Anwaltsdienstvertrags bilden können, für die Prüfung der Angemessenheit der Vergütung getrennt von anderen nach der Vergütungsvereinbarung erfassten Aufträgen zu betrachten sind. …
BB 2025, 1794
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