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BB 2013, 2241
 
BGH: Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen Lebensversicherungsverträgen nach erfolgter Kündigung

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat mit zwei Urteilen vom 11.9.2013 – IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13 – über die Berechnung des Rückkaufswerts von Lebensversicherungen nach erfolgter Kündigung entschieden.

BB 2013, 2241-2242

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