BGH: Bestätigung der Verurteilung eines Oberstaatsanwalts im Frankfurter “Korruptionsskandal”
Das Landgericht hat den Angeklagten B. wegen Bestechlichkeit in 86 Fällen, Untreue in 54 Fällen und Steuerhinterziehung in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Zudem hat es gegen ihn die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 532 906,77 € angeordnet, um den Wert der vereinnahmten Bestechungsgelder abzuschöpfen. Gegen einen mitangeklagten Unternehmer hat das Landgericht wegen Bestechung in 67 Fällen und Subventionsbetrugs in drei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verhängt. …
BB 2025, 1045
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