BGH: Spezialgesetzliche Prospekthaftung gem. § 13 VerkProspG, §§ 44 ff. BörsG (a. F. bis 31.5.2012) schließt sog. Prospekthaftung im weiteren Sinne nicht aus
          Die spezialgesetzliche Prospekthaftung gemäß den § 13 VerkProspG, §§ 44 ff. BörsG in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung schließt in ihrem Anwendungsbereich eine gesellschaftsrechtliche Haftung der Gründungs- bzw. Altgesellschafter wegen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung gemäß § 311 Abs.…
BB 2023, 1
         
     
        
      
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