BGH: beA – kein Anspruch auf Verwendung einer bestimmten Verschlüsselungstechnik
          Der Senat für Anwaltssachen des BGH hat am mit Urteil vom 22.3.2021 – AnwZ (Brfg) 2/20 – entschieden, dass ein Anspruch von Rechtsanwälten auf Verwendung einer bestimmten Verschlüsselungstechnik bei der Übermittlung von Nachrichten mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs nicht besteht. Die über das besondere elektronische Anwaltspostfach übermittelten Nachrichten sind während der Übertragung durchgehend mit demselben – seinerseits verschlüsselten – Nachrichtenschlüssel verschlüsselt und liegen grundsätzlich nur bei dem Absender und dem berechtigten Empfänger unverschlüsselt vor. …
  
          BB 2021, 769
         
     
        
      
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