BMF: Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz)
          Um die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie auf die Anwendung und Auslegung der Art. 15 und 15a des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens, zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll vom 27.10.2010 (BGBl. II 2011, 1092), möglichst zu verringern, haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Art. 26 Abs. 3 DBA-Schweiz, am 11.6.2020 eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen…
  
          BB 2020, 1430
         
     
        
      
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