BMF: Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder – Zurückweisung der Einsprüche und Änderungsanträge zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des pauschalen Kilometergeldansatzes bei Dienst- oder Geschäftsreisen
Arbeitnehmern außerhalb des öffentlichen Dienstes können die Kosten in einer pauschalen Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden, während aus öffentlichen Kassen geleistete Erstattungen für Fahrtkosten in voller Höhe steuerfrei ersetzt werden dürfen. Steuerpflichtige haben hierin eine verfassungsrechtlich unzulässige Ungleichbehandlung gesehen und gegen Steuerbescheide Einspruch eingelegt oder Änderungsanträge gestellt. …
BB 2014, 663
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