BMF: Anrechnung ausländischer Steuern (§ 34c EStG) – Verfahren bis zur gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils “Beker”
Der EuGH hat mit Urteil vom 28.2.2013 in der Rechtssache C-168/11, Beker & Beker (Vorabentscheidungsersuchen des BFH im Revisionsverfahren I R 71/10) entschieden, dass die Methode zur Berechnung des Höchstbetrags für die Anrechnung ausländischer Steuer auf die deutsche Einkommensteuer nach § 34c Abs. 1 S. 2 EStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Bei dieser Berechnungsmethode würden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen als Kosten der persönlichen Lebensführung sowie der personen- und familienbezogenen Umstände des Steuerpflichtigen nicht vollständig berücksichtigt, …
BB 2013, 2454
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