Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses auch durch Einbezug in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft im EU-Ausland (Urteil vom 06.02.2014, C-528/12)
Art. 57 der Vierten Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchst. g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen in der durch die Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.6.2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, …
EuGH, BB 2014, 1135 (Urteil vom 06.02.2014, C-528/12)
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