Beitragspflicht – Sozialkassen des Baugewerbes – Arbeitnehmerüberlassung – Zusammenhangstätigkeiten (Urteil vom 15.11.2023, 10 AZR 343/22)
          Eine Beitragspflicht zu den Sozialkassen des Baugewerbes besteht im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, wenn die überlassenen Leiharbeitnehmer überwiegend bauliche Tätigkeiten i. S. d. VTV ausführen. Darunter fallen auch Helfer- oder Nebentätigkeiten des Baugewerbes. Die Darlegungs- und Beweislast trägt die dies beanspruchende Sozialkasse. Die Beitragsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung.…
BAG, BB 2024, 572-576 (Urteil vom 15.11.2023, 10 AZR 343/22)
         
     
        
      
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