Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs – Referenzzeitraum (Urteil vom 03.06.2025, 9 AZR 137/24)
Die Abgeltung von Urlaub nach § 7 Abs. 4 BUrlG, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, ist entsprechend § 11 Abs. 1 BUrlG zu berechnen. Maßgeblich sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung (Rn. 14). Die Höhe der Vergütung bemisst sich grundsätzlich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst in den letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Rn.…
BAG, BB 2025, 2238-2240 (Urteil vom 03.06.2025, 9 AZR 137/24)
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