Betriebsspaltungen nach §§ 111, 112 BetrVG im Geltungsbereich eines Strukturtarifvertrages nach § 3 BetrVG
Wird von der Möglichkeit der Schaffung gewillkürter Betriebsstrukturen nach § 3 BetrVG Gebrauch gemacht, entsteht ein neuer (fiktiver) Betrieb i. S. d. BetrVG. Kommt es in der Folge zu Umstrukturierungen innerhalb des neuen Betriebs, die für sich gesehen Betriebsspaltungen i. S. d. § 111 S. 3 Nr. 3 BetrVG wären, stellt sich die Frage, ob insb. Spaltungen innerhalb der Betriebsfiktion überhaupt möglich sind und ob umgekehrt Veräußerungen ganzer Betriebe aus dem fingierten Betrieb heraus durch die Fiktion zu Betriebsspaltungen werden. …
Trebeck/Kania, BB 2014, 1595-1598
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