Börsenkursrechtsprechung beim vorgeschalteten Delisting
Der Bundesgerichtshof hat in der Frosta-Entscheidung vom 8.10.2013 die Macrotron-Rechtsprechung aufgehoben und entschieden, dass ein Emittent die Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt widerrufen kann, ohne vorher einen Hauptversammlungsbeschluss einzuholen. Den Aktionären muss kein Pflichtangebot zum Kauf ihrer Aktien unterbreitet werden. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht wurden damit der Wechsel in den qualifizierten oder einfachen Freiverkehr und auch der vollständige Rückzug von der Börse erheblich erleichtert. …
Bungert/Leyendecker-Langner, BB 2014, 521-525
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